2005-11-07| e3 |# Prüfungsform für MWT im WS 2005/2006
Die Prüfungsform Präsentation (§ 19 DPO HLPW) ist vom Prüfungsausschuss formal genehmigt worden. Bitte beachten Sie folgende Punkte in Verbindung mit Ihrer Präsentation:
- Mit der Übernahme eines Vortrages melden Sie sich zu einer Prüfung an.
- Erscheinen Sie nicht zum Vortrag, ohne ein ärztliches Attest vorzulegen, oder wurde der Vortrag mit 5.0 bewertet, wird ein Fehlversuch im Prüfungsamt notiert.
- die Einzelleistung jedes einzelnen Studierenden muss erkennbar sein. Eine Gruppenprüfung ist unzulässig.
Nachfolgend der Wortlaut des betreffenden § 19 als Auszug:
DPO HLPW§ 19
Präsentation
(1) Bei der Prüfungsform "Präsentation" ist eine Aufgabenstellung aus dem Bereich des jeweiligen Fachs selbständig zu bearbeiten, Lösungsweg und Ergebnisse sind mündlich zu präsentieren. Die Bearbeitungsfrist beträgt mindestens vier Wochen. Die Dauer der Präsentation legt der Prüfungsausschuss unter Beachtung der Obergrenze von 35 Minuten je Prüfling fest. Im Rahmen der Präsentation sind von der oder dem oder den Prüfenden nur Verständnisfragen zu Lösungsweg und Ergebnissen zulässig. Als Zuhörende sind ohne Ausschlussmöglichkeit durch den Prüfling diejenigen Prüflinge zugelassen, die für denselben Prüfungszeitraum für dasselbe Prüfungsfach zugelassen sind.
(2) Prüfungen mit der Prüfungsform "Präsentation" können auch innerhalb von Lehrveranstaltungen stattfinden. Näheres, insbesondere Anmeldefristen legt der Prüfungsausschuss fest.
(3) Die Aufgabenstellung einschließlich der Festlegung des Abgabetermins erfolgt durch die zuständige Lehrperson und ist den Studierenden nach ihrer Genehmigung durch den Prüfungsausschuss durch Aushang bekannt zu geben.
(4) Im Übrigen gilt § 18 entsprechend.
Viel Erfolg